Der in 1983 formulierte Zweck im Gesellschaftervertrag sieht die „Schaffung und Förderung von Einrichtungen und Diensten für Straffällige und Strafentlassene“ vor. Dies wurde durch die Eröffnung der stationären Betreuungseinrichtung Haus Rupprechtstraße umgesetzt. Die unter Bewährung stehenden Bewohner müssen heute entsprechend der Sozialgesetzgebung über „besondere soziale Schwierigkeiten in Verbindung mit besonderen sozialen Lebensverhältnissen“ verfügen, die „von den Betroffenen nicht selbstständig bewältigt werden können“ (§§ 67-69 SGBXII).
Wir sehen unsere Aufgabe in der Förderung und Betreuung von unter Bewährung stehenden oder haftentlassenen Männern in der Form, dass wir vielfältige interne und externe Hilfen anbieten. Anhand der individuellen Hilfeplanung werden diese Maßnahmen gezielt geschaltet. Diese Aufgabe leisten pädagogische Fachkräfte im Rahmen einer Vernetzung mit vielen Kooperationspartnern im Stadtgebiet Köln.